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Zahlungsbefehl

Ist ein Schuldner säumig, kann der Gläubiger (bis zu einem Betrag von EUR 30.000,--) einen Zahlungsbefehl ohne vorherige Anhörung des Schuldners vor Gericht erwirken. Unterlässt es der Schuldner, gegen diesen Zahlungsbefehl binnen 14 Tagen Einspruch zu erheben, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und der Gläubiger kann sofort Exekution beantragen.