Glossary
Ein Kredit, bei dem nur einmal die Kreditsumme ausbezahlt wird. Danach ist er in Raten (meist monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) zurückzuzahlen. Im Gegensatz dazu steht der Kontokorrentkredit.
Unter AfA versteht man jenen Betrag, den der wirtschaftliche Eigentümer des Leasingobjekts für den wirtschaftlichen Wertverlust des Objekts steuerlich absetzen kann. Die AfA bemisst sich nach der Nutzungsdauer des Objekts, für einige Objekte, wie zB für PKW, ist diese Nutzungsdauer gesetzlich festgelegt (PKW: 8 Jahre).
Bei einem Finanzierungsleasing kann nicht die gesamte Leasingrate steuerlich abgesetzt werden, da ein Teil der Rate zur Tilgung der Anschaffungskosten verwendet wird. In der Höhe des den Anschaffungskosten entsprechenden Teils der Leasingrate ist daher steuerlich ein Aktivposten zu bilden, damit die gesetzlich festgelegte Abschreibungsfrist bei Kfz in der Höhe von 8 Jahren nicht durch einen kürzeren Leasingvertrag umgangen werden kann.
Durch die Begleichung einer Anzahlung (Vorauszahlung) bei Beginn des Leasingvertrags kann die monatliche Belastung durch Leasingraten reduziert werden.
Eine eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Bei dieser Kreditsicherheit kann der Bürge nur herangezogen werden, wenn alle Maßnahmen zur Einbringlichmachung des Kredits gegenüber dem Kreditschuldner (inklusive Exekution und Sicherheitenverwertung) bereits gesetzt wurden.
Ist jener offene Kreditbetrag, der vom Kreditnehmer noch zurückzuzahlen ist.
Abheben von Geld von einem Kreditkonto, Girokonto oder Sparbuch.