Glossary

Konkurs

Auflösung des Gesamtvermögens eines Schuldners infolge Insolvenz. Der Liquidationserlös wird danach an die Gläubiger verteilt.

Konsument

Privatperson, die Produkte und Dienstleistungen zum persönlichen Gebrauch kauft. Darunter wird auch eine Privatperson verstanden, die einen Kredit aufnimmt. Wenn zB ein Geschäftsführer eines Unternehmens ein Fernsehgerät für Unternehmenszwecke kauft, gilt er nicht als Konsument. Kauft er das Gerät jedoch für den Privatgebrauch, gilt er als Konsument. Der österreichische Gesetzgeber hat im Konsumentenschutzgesetz und auch im Bankwesengesetz Sonderregelungen zum Schutze und zur erhöhten Transparenz für Geschäfte von Unternehmen mit Konsumenten normiert. Eine solche Regelung ist zB die verpflichtende Angabe des effektiven Jahreszinssatzes bei Krediten mit Verbrauchern (siehe Effektivzinssatz).

Kontoführungsgebühr

Regelmäßig, meist monatlich, das Konto belastende Gebühr für den Bearbeitungsaufwand der Bank.

Kontokorrentkredit

Ähnelt dem Überziehungskredit (siehe Kontoüberziehung). Bank und Kunde vereinbaren, ihre gegenseitigen Forderungen zu stunden und in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufzurechnen. Zwischen Bank und Kunden wird hiezu ein Kreditlimit vereinbart, bis zu dessen Höhe der Kunde sein Konto frei belasten kann. Daher ist der Kontokorrentkredit vor allem für kurzfristige Kredite (variable Einsatzfähigkeit und variabler Zinssatz) geeignet.

Kontosaldo

Der genaue Betrag auf einem Konto.

Kontoüberziehung

Vereinbarung zwischen Bank und Kunden, die dem Kunden gestattet, gegen Zahlung eines Zinssatzes vorübergehend mehr Geld vom Konto abzuheben, als dort gutgeschrieben ist. Kontoüberziehung ist daher eine Form des Kredits. Oft kommt dies bei Gehaltskonten/Girokonten vor.

Kredit

Ist die Überlassung eines entweder fix vereinbarten oder bis zu einem Höchstbetrag reichenden Geldbetrages für eine bestimmte Zeitdauer und zu vorher vereinbarten Bedingungen (Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Provisionen, Rückzahlungsmodalitäten etc) durch den Kreditgeber an den Kreditnehmer gegen Entgelt.

Kreditgeschichte

Aufstellung der Nutzung des Kredits und des Zahlungsverhaltens des Kreditnehmers.

Kreditkarte

Karte, die den bargeldlosen Kauf von Waren und Dienstleistungen durch Vorweisen der Karte und Unterschrift auf der Rechnung ermöglicht. Der Kunde verpflichtet sich, meist monatlich, den offenen Betrag aus den mit der Karte getätigten Umsätzen aus dem Gehalts- oder Girokonto zu bezahlen. Im Kartenvertrag ist ein bestimmter Rahmen angegeben, bis zu dem die Karte belastet werden kann. Da diese Karten bei Bedarf auch ohne entsprechendes Guthaben auf dem Konto des Kunden eingesetzt werden können, also im Sinne eines Kredites, nennt man diese Karten Kreditkarten. Die Kreditkarte ist nur bei den der entsprechenden Kreditkartenorganisation angeschlossenen Vertragsunternehmen (zB Hotels, Restaurants, Detailhandelsfirmen) verwendbar. Übliche in Österreich angebotene Kreditkartenorganisationen sind Visa und Mastercard.

Kreditlaufzeit

Die Zeit zwischen Krediteinräumung und der vollständigen Begleichung/Abstattung des Kredites.