Einlagensicherung

Jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt ist gesetzlich auf Grund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.

Hier finden Sie nähere Informationen:

Informationsbogen für Einleger

ESA einlagensicherung.at