Einlagensicherung
Jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt ist gesetzlich auf Grund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt ist gesetzlich auf Grund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.