Glossary
Betrag, zusammengesetzt aus Kapitaltilgung und Zinsen, der zur Rückführung des Kredites ‒ je nach Vereinbarung monatlich, halbjährlich oder jährlich ‒ bezahlt werden muss.
Kredit- und Leasingnehmer, vor allem wenn diese die Finanzierung in ihrer Eigenschaft als Konsumenten (Verbraucher) abschließen, genießen umfängliche Rechte. Unter anderem stehen dem Verbraucher umfassende Informationsrechte (vor allem das zwingend auszuhändigende, standardisierte, vorvertragliche Informationsblatt), Rücktrittsrechte, das Recht zur vorzeitigen (teilweisen der gänzlichen) Rückzahlung und andere Rechte zu. Vor allem bei sogenannten verbundenen Kreditverträgen (das sind Kreditverträge, welche eine direkte Verbindung zu einem Warenkauf oder einer Dienstleistungsfinanzierung aufweisen, wie zB. die Finanzierung von einem KFZ, Möbel oder Elektronik) stehen dem Konsumenten – zusätzlich zum Rücktrittsrecht vom Finanzierungsvertrag - Rücktrittsrechte vom Waren- oder Dienstleistungsvertrag zu, ebenso kann der Kunde der Bank Einwendung aus dem Waren- oder Dienstleistungsvertrag entgegenhalten, wenn er diese ohne Erfolg gegen den Lieferanten/Dienstleister geltend gemacht hat.
Um einen objektiven Überblick über die wichtigsten Rechte von Kredit- und Leasingnehmern zu geben, haben wir uns dazu entschieden, Links zu Informationsseiten zu diesem Thema zusammen zu stellen:
- https://www.konsument.at/geld-recht/verbraucherkredite
- http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Geld/Finanzierung/Verbraucherkredit/
- https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers_de
- http://europakonsument.at/de/page/mein-kredit-meine-rechte
- https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Verbraucherkreditgesetz.html
- http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Geld/Finanzierung/Ratenkredit/Verbundener_Kreditvertrag_bzw_Drittfinanzierter_Kauf
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Gebühr in Höhe von 1 % der Bemessungsgrundlage, welche für Leasingverträge einmalig an das Finanzamt zu entrichten ist. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Leasingraten (inkl USt) zuzüglich vertragsbezogener Nebenleistungen (Bearbeitungsgebühr) und Mietvorauszahlungen.
Beim Restwertleasing werden die Anschaffungskosten des Fahrzeuges nicht zur Gänze durch die Leasingraten getilgt, es bleibt ein (vertraglich vorher festgelegter) Wert des Fahrzeugs nach Beendigung des Leasingvertrags bestehen, der noch nicht durch die Leasingraten abbezahlt wurde. Diese übrig bleibenden Anschaffungskosten nennt man Restwert.
Bei dieser Variante des Leasings werden die Anschaffungskosten nicht zur Gänze durch die Raten getilgt (wie etwa beim Full pay out Leasing), sondern nur zum Teil. Der von den Anschaffungskosten nach Ablauf der Vertragsdauer übrig bleibende Teil, wird als Restwert bezeichnet. Der Leasingnehmer hat nach Ablauf des Vertrags üblicherweise die Möglichkeit, das Leasingobjekt zu kaufen, es an die Leasingfirma zurückzugeben oder den Vertrag zu verlängern.
Kredit, der während eines vereinbarten Zeitraums zurückbezahlt wird und danach wieder beansprucht werden kann.