Glossary

Darlehen

Eine Vereinbarung, bei der der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Sache (zB Geld) für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt; nach Ablauf dieser Zeit hat der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine Sache desselben Werts und derselben Güte zurückzustellen. Der Unterschied zum Kredit ist in der Praxis nicht relevant, er ist bloß juristischer Art und betrifft nur das Zustandekommen des Vertrags: Der Darlehensvertrag kommt erst mit Übergabe der Sache, der Kreditvertrag schon mit der Übereinkunft, Geld zu verborgen und sich auszuleihen, zustande. Für den Alltagsgebrauch sind daher Darlehen und Kredit gleichzusetzen.

Datenbank

Ist eine elektronische Sammlung von Informationen (Daten), auf die Benutzer der Datenbank schnell und einfach von verschiedenen Seiten zugreifen können.

Depot (Einmalkaution)

Beim Restwertleasing besteht die Möglichkeit der Senkung des Finanzierungsbetrages durch Hinterlegung eines Depots. Der Vorteil liegt darin, dass die Leasingrate um die Depotzinsen gesenkt wird. Das Depot wird mangels abweichender Vereinbarung nach Vertragsende an den Erleger zurückgegeben.