Junge Frau sitzt am Sofa und erledigt ihre Bankgeschäfte online.

Häufige Fragen zur Echtzeitüberweisung

Informationen zu Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfungen

Echtzeitüberweisung

Mit der Instant Payment Verordnung werden Echtzeitüberweisungen ermöglicht. Mit diesen können Sie innerhalb von maximal 10 Sekunden rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr Geld von einem Konto auf ein anderes überweisen. Der Auszahlungsbetrag ist innerhalb weniger Sekunden beim Empfänger ersichtlich. 

Empfängerüberprüfung

Bei einer Empfängerüberprüfung (auch „Verification of Payee“, „Ampelsystem“ oder „IBAN-Namensabgleich“ genannt) werden die Angaben zum Empfängerkonto (Name und IBAN) vor der Freigabe der Überweisung und Echtzeitüberweisung überprüft. Kontoinhaber und IBAN müssen mit dem Empfängerkonto übereinstimmen. So sollen betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen oder fehlerhafte Eingaben verhindert bzw. reduziert werden und der Schutz des Auftraggebers erhöht werden. Alle Banken sind in bestimmten Fällen verpflichtet, diese Prüfung durchzuführen.

Welche Produkte sind betroffen?

Auszahlungen mittels Echtzeitüberweisung können nur von unserem Sparprodukt BestFlex durchgeführt werden. Unsere Santander Card und unser Sparprodukt BestFlex können Echtzeitüberweisungen auch empfangen.

Die Empfängerüberprüfung wird bei unserem Sparprodukt BestFlex und bei der Santander Card durchgeführt. 

Bei Barkrediten, Kfz Ankaufskrediten, Leasing- und Warenfinanzierungen kann die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden und ist daher immer negativ. In diesen Fällen führen Sie bitte eine Standardüberweisung durch.
 

Tipps für Sie

Zu unseren Kredit- oder Leasingprodukten:

  • Sollten Sie eine Kredit- oder Leasingrate  (Barkredit, Kfz Ankaufskredit, Leasing- und Warenfinanzierungen) zurückbezahlen, wundern Sie sich nicht, dass eine Empfängerüberprüfung nicht möglich ist. Kredit- und Leasingkonten fallen nicht unter die Instant Payment Verordnung. Daher wird die Empfängerüberprüfung immer fehlschlagen (Empfängerüberprüfung nicht möglich). 
  • Gleichen Sie den Empfänger ab, wie bisher. Sie können trotz fehlgeschlagener Empfängerüberprüfung die Standardüberweisung freigeben.
  • Überweisen Sie die Raten rechtzeitig! Eine fehlgeschlagene Empfängerüberprüfung befreit sie nicht von Ihrer Pflicht rechtzeitig zu bezahlen.
  • Empfänger ist der Kontoinhaber bzw. Vertragsnehmer. Geben Sie daher Ihren eigenen Namen als Empfänger ein. 

Zu unserer Santander Card:

  • Unsere Santander Card fällt unter die Instant Payment Verordnung. Daher ist der Empfang einer Echtzeitüberweisung möglich und es kann bei jeder Überweisung (Standardüberweisung und Echtzeitüberweisung) auf Ihr Kreditkonto eine Empfängerüberprüfung erfolgreich durchgeführt werden. Bitte achten Sie darauf, dass das Kreditkonto auf Ihren Namen geführt wird. Geben Sie daher Ihren eigenen Namen als Empfänger ein.

Zu unserem Sparprodukt BestFlex:

  • Unser Sparprodukt BestFlex fällt ebenfalls unter die Instant Payment Verordnung. Somit ist der Kontoinhaber der Empfänger. 
  • Unsere Sparkonten können nur von einer Person auf eigenen Namen und eigene Rechnung geführt werden. Gemeinschaftskonten werden von uns nicht angeboten. Es kann bei einem Sparkonto auch kein Mitkontoinhaber oder weiterer Verfügungsberechtigter eingetragen werden. Geben Sie daher Ihren eigenen Namen als Empfänger ein.
  • Bei Auszahlungen auf Ihr Referenzkonto haben Sie die Möglichkeit eine Echtzeitüberweisung in Auftrag zu geben. Echtzeitüberweisungen von Ihrem BestFlex Konto sind innerhalb weniger Sekunden auf Ihrem Referenzkonto ersichtlich.
  • Erhalten Sie von uns eine Hinweismeldung zur Empfängerüberprüfung, kontrollieren Sie bitte, ob der Name bzw. die IBAN bei uns oder beim Referenzkonto noch aktuell sind.
  • Geben Sie Namensänderungen oder IBAN-Änderungen bei Auftraggeber- und Empfängerbank schriftlich mittels Nachweis (Urkunde und aktueller Ausweis) bekannt.

Allgemeine Tipps:

  • Achten Sie auf die korrekte Schreibweise des Empfängers!
  • Achten Sie darauf, wer Empfänger des Kontos sein soll! (Kontoinhaber und nicht der Name der Bank)
  • Halten Sie Ihre Daten aktuell. Geben Sie Namensänderungen oder IBAN- Änderungen bei Auftraggeber- und Empfängerbank bekannt. 
  • Die Empfängerüberprüfung dient als Schutz für Sie und ist als Benachrichtigung an Sie gedacht. Sie können trotzdem weiterhin eine Überweisung durchführen!
  • Die Instant Payment Verordnung hat die Haftung bei fehlerhafter IBAN-Eingabe nicht verändert, sondern informiert Sie nun genauer.
  • Wir empfehlen Ihnen einen Dauerauftrag oder ein SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen, dann ersparen Sie sich weitere Unsicherheiten.

Ergebnisse der Empfängerüberprüfung

Nachstehend finden Sie mögliche Ergebnisse der Empfängerüberprüfung. In allen Fällen ist eine Überweisung trotzdem möglich.

  • Der Name stimmt überein.
  • Der Name stimmt nahezu überein. Das kommt beispielsweise bei Tippfehlern vor. Es wird Ihnen der korrekte Name des Empfängerkontos angezeigt.
  • Die Empfängerüberprüfung kann nicht durchgeführt werden. Das ist der Fall, wenn die Bank nicht weiß, ob die Daten korrekt sind und keine ausreichenden Informationen vorliegen. Beispielsweise wenn das Empfängerkonto
    • kein Zahlungskonto ist. Häufig bei Kreditkonten (Barkredit, Kfz Ankaufskredit, Leasing- und Warenfinanzierungen).
    • von technischen Problemen betroffen ist.
    • geschlossen ist.
    • (noch) keine Empfängerüberprüfung unterstützt.

Hier finden Sie offizielle Informationen zur Instant Payment Verordnung:

Blitzüberweisung? Fast! - Reden wir über Geld

EU Instant Payment-Verordnung - WKO