Sparen Bankenpaket

Informationen zum Bankenpaket

Informationen über die aktuelle gesetzliche Lage finden Sie auf den Webseiten der Wirtschaftskammer.

Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG)

Das KontRegG regelt die laufende Übermittlung von Kontendaten durch die Santander Consumer Bank GmbH und die Errichtung eines Kontenregisters durch das Bundesministerium für Finanzen.

Wann erfolgt die Meldung?

  • Die Erstmeldung (rückwirkend mit den Daten per 01.03.2013) erfolgt im September 2016.

Welche Informationen unterliegen einer laufenden Meldung?

  • Kontostammdaten bzw. Tag der Eröffnung  und allenfalls Schließungsdatum des Kontos

Betroffen sind natürliche Personen (Kontoinhaber) und Treugeber.

Die Einsichtnahme in das Kontenregister ist gesetzlich geregelt. Zugreifen dürfen Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden und Abgabenbehörden (soweit zweckmäßig und angemessen). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Information der österreichischen Wirtschaftskammer.

Kapitalabflüsse gemäß dem Kapitalabfluss-Meldegesetz

Meldepflicht von Kapitalabflüssen für den Zeitraum 1.3.2015 bis 31.12.2022

Welche Arten von Kapitalabflüssen werden gemeldet?
  • Überweisungen über mindestens € 50.000,– von Sparkonten der Santander Consumer Bank GmbH

Zur Vermeidung von möglichen Umgehungskonstruktionen wird die Betragsgrenze von € 50.000,– durch eine Zusammenrechnungsbestimmung ergänzt (auch darunter liegende Abfluss-Beträge werden von der Meldepflicht erfasst, sofern ein erkennbarer offenkundiger Zusammenhang besteht).

Wann erfolgt die Meldung?
  • Erstmeldung bis 31.10.2016 für den Zeitraum 01.03.2015 – 31.12.2015
  • Zweitmeldung bis 31.01.2017 für das Jahr 2016
  • ab dann (monatliche) laufende Meldungen

Betroffen sind natürliche Personen, ausgenommen von der Meldepflicht sind Geschäftskonten von Unternehmen und Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftstreuhändern.

Kapitalzufluss gemäß dem Kapitalabfluss-Meldegesetz

Einmalige Meldepflicht der Santander Consumer Bank GmbH an das BMF betreffend Zuflüsse, die in der Vergangenheit aus der Schweiz (Zeitraum 01.07.2011 – 31.12.2012) und aus Liechtenstein (Zeitraum 01.01.2012 – 31.12.2013) zugegangen sind.

Welche Arten von Kapitalzuflüssen werden gemeldet?

  • Kapitalzuflüsse über mindestens € 50.000,– auf Spar-, Kredit- oder Leasingkonten bei der Santander Consumer Bank GmbH
  • Bei Vorliegen eines Zuflusses von mindestens € 50.000,– sind auch alle anderen im Meldezeitraum erfolgten Zuflüsse zu melden. Als Zuflüsse sind auch Transaktionen im Zuge einer Kredittilgung anzusehen.

Wann erfolgt die Meldung?

  • Bis 31.12.2016

Betroffen davon sind natürliche Personen sowie Liechtensteinische Stiftungen oder stiftungsähnliche Organisationen.

Hinweise

Dieses Informationsblatt bietet einen unverbindlichen Überblick über für den Kunden relevante Gesetzesneuerungen auf Basis der zum Erstellungszeitpunkt gültigen Rechtslage. Santander Consumer Bank GmbH übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit und Aktualität des gegenständlichen Informationsblattes.

Für weitergehende Informationen wird die Konsultation eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes empfohlen.