Der Finanzdienstleister hat sich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) darauf verständigt, dass Kundinnen und Kunden, die pandemiebedingt eine individuelle Kreditstundung in Anspruch genommen haben, die Möglichkeit einer Zinsrückerstattung erhalten. Voraussetzung ist, dass sie nachweisen können, dass sie durch die Pandemie erhebliche Einkommensausfälle erlitten haben.
(Wien, 29.08.2022) Hintergrund ist, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Verfahren gegen eine österreichische Bank Ende letzten Jahres entschieden hat, dass für pandemiebedingte Kreditstundungen im Rahmen des gesetzlichen Kreditmoratoriums die verrechneten Sollzinsen zurückgezahlt werden müssen. Das Urteil betrifft alle Verbraucherkredite aller österreichischen Banken, die von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 gesetzlich gestundet wurden.
Individuelle Stundungsvereinbarung von OGH-Urteil nicht betroffen
Nicht betroffen sind individuelle Stundungsvereinbarungen, sprich wenn mit der Bank eine über das Gesetz zugunsten der Kundin bzw. des Kunden hinausgehende, abweichende Zahlungserleichterung vereinbart wurde, etwa eine Verringerung des Sollzinssatzes und/oder Verlängerung der Laufzeit des Kredits bzw. eine freiwillige Verlängerung der Stundung über den 31. Jänner 2021 hinaus.
CEO Olaf Peter Poenisch: „Wir haben unseren Kundinnen und Kunden bereits in der Pandemie schnell und unbürokratisch geholfen – so wie vom Gesetzgeber damals ausdrücklich empfohlen eben auch mit individuellen Stundungsvereinbarungen. Wir haben uns daher für die Vereinbarung mit dem VKI entschieden, um auch diese Angelegenheit schnell und unkompliziert – sowie im Sinne unserer Kundinnen und Kunden – zu lösen.“
Kundeninformation ab 29. August 2022
Alle Kundinnen und Kunden, die unter das gesetzliche Kreditmoratorium fallen, erhalten die verrechneten Sollzinsen automatisch rückerstattet. All jene mit einer individuellen Stundungsvereinbarung erhalten in den nächsten drei Wochen – Start mit Montag, 29. August – ein Schreiben mit allen Details zur Prüfung der Anspruchsberechtigung. Der VKI wird parallel dazu eine Sammelaktion starten.
Über die Santander Consumer Bank
Die Santander Consumer Bank GmbH ist Österreichs Spezialist für Konsumentenkredite mit dem Ziel, Mobilität und Dinge des täglichen Bedarfs für Menschen leistbar zu machen. Zum Produktportfolio gehören Barkredite, Teilzahlungen, CashCards, Kfz-Kredite, Leasing und Versicherungen. Im Sparbereich zählen Tages- und Festgeldkonten zum Angebot. Santander ist in Österreich enger Partner des heimischen Handels. Mit über 2.800 Kooperationen aus dem Einzel- und Kfz-Handel ist das Unternehmen der führende herstellerunabhängige Finanzierer von Autos, Motorrädern und Konsumgütern. Per Ende Dezember 2021 beschäftigt Santander über 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, betreibt 29 Filialen sowie ein Kundenservice-Center in Österreich. Santander betreut über 300.000 Kundenverträge. Mit Sitz in Wien operiert das Unternehmen mit einer österreichischen Banklizenz und unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung.
Die Santander Consumer Bank in Österreich ist Teil der 1857 gegründeten Banco Santander (SAN SM, STD US, BNC LN), einer führenden Bankengruppe für Privat- und Geschäftskunden mit Sitz in Spanien. Mit Präsenzen in zehn Kernmärkten in Europa und Amerika ist Banco Santander gemessen an der Marktkapitalisierung eine der größten Banken weltweit. Per Dezember 2021 betreibt die Gruppe rund 10.000 Filialen, beschäftigt 197.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreut 153 Millionen Kundinnen und Kunden.