Der Sollzinssatz ist jener Zinssatz, mit dem ein ausgeliehener Geldbetrag verzinst wird. Manchmal wird der Sollzinssatz auch als „Nominalzinssatz“ bezeichnet. Wichtig ist, den Sollzinssatz vom Effektivzinssatz korrekt zu unterscheiden. Zur Anwendung kommt ein Sollzinssatz bei allen Arten von Krediten, wobei er als Ausgangswert für die Berechnung der Gesamtkosten der Finanzierung dient.
Was sind Sollzinsen?
Wenn eine Finanzierung benötigt wird, ist das mit verschiedenen Kosten verbunden. Die Basis bildet der Sollzinssatz. Dieser gibt die jährliche Verzinsung des geliehenen Betrages in Prozent an. Der Unterschied zum effektiven Jahreszinssatz besteht darin, dass beim effektiven Jahreszinssatz alle Nebenkosten, die abseits des Sollzinssatzes entstehen, einberechnet werden.
Diese Nebenkosten können z.B. Schätzgebühr, Grundbucheintragungsgebühr und Bearbeitungskosten sein, und erhöhen dementsprechend den Sollzinssatz. Im Sollzinssatz selbst sind hingegen keinerlei zusätzliche Kosten enthalten.
Sollzinsen: Beispiel und Berechnung
Um den Sollzinssatz besser nachvollziehbar zu machen, sehen wir uns ein einfaches Beispiel an. Es werden 100.000 Euro Kredit aufgenommen und der Sollzinssatz liegt bei 2 Prozent. Die Berechnung für den Sollzinssatz im ersten Jahr ist also einfach:
100.000 Euro x 2% = 2.000 Euro pro Jahr
In der Praxis fallen neben den 2.000 Euro Zinsen noch weitere Kosten an. Diese Kosten werden beim Sollzinssatz nicht berücksichtigt. Für die Berechnung des Effektivzinssatzes hingegen, wären diese sonstigen Kosten in die Kalkulation aufzunehmen.
Wenn der Sollzinssatz als fixer Zinssatz vereinbart wurde, bleibt er in dieser Phase immer gleich hoch. Es gibt keine Inflationsanpassung, womit die Zeit hier den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern in die Hände spielt. Bei einer variablen Zinsvereinbarung hingegen kann der Sollzinssatz regelmäßig steigen oder fallen.
Wie wird der Sollzinssatz ermittelt?
Der Sollzinssatz selbst beruht auf dem Leitzinssatz der EZB. Neben diesem Richtwert müssen noch individuelle Gegebenheiten der jeweiligen Bank beachtet werden.
Dazu zählen beispielsweise:
- Risiko der Finanzierung
- Kosten der Refinanzierung der Bank
- Kosten zur Kapitalabsicherung für Ausfälle
- Margenaufschlag
Die verschiedenen Einflussfaktoren sorgen dafür, dass zwar alle Banken denselben Leitzinssatz der EZB vorgegeben haben, aber trotzdem unterschiedliche Sollzinsen für Finanzierungen anbieten können.
Fixe oder variable Sollzinsen
Bei jedem Kredit wird unterschieden, ob die Sollzinsen fix oder variabel vereinbart werden. Während Fixzinsvereinbarungen dazu führen, dass die Sollzinsen in einer definierten Periode unverändert bleiben, kommt es bei variablen Sollzinsen zu entsprechenden Schwankungen. Durch eine Fixzinsvereinbarung erhöht sich die Planbarkeit der Zinszahlungen entsprechend.
Bei variablen Vereinbarungen besteht dafür der Vorteil, dass gerade bei einem generell niedrigen Zinsniveau die Sollzinsen niedriger ausfallen können als bei einer Fixzinsvereinbarung.
Bei einem gemischten Modell für Sollzinsen, gibt es zu Beginn einen Zeitraum in dem ein fixer Zinssatz herangezogen wird. Nach Ablauf der Frist wird der Sollzinssatz variabel. Bei Immobilienfinanzierungen wird häufig eine Fixzinsphase von 10 bis 15 Jahren gewählt. Vereinzelt ist es auch möglich, noch längere Vereinbarungen, beispielsweise für 20 Jahre, zu schließen.
Nach Ablauf dieser Dauer wird dem Sollzinssatz dann der EURIBOR zugrunde gelegt, zu dem ein Aufschlag hinzugerechnet wird. Nach der Fixzinsphase verändern sich also die Sollzinsen und somit auch die monatlichen Zahlungen für den noch offenen Kreditbetrag.