Brand Guide Verbraucherkreditgesetz

Ab 20. November 2026 gelten neue Anforderungen für die Bewerbung von Finanzierungen an Verbraucher.

Was ist neu?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Warnhinweis bei Finanzierungswerbung

    Finanzierungswerbung muss einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten. 

  • Gilt auch bei Werbung mit 0%-Finanzierungen

    Auch bei der Bewerbung einer Finanzierung mit 0 % Effektivzins ist der Warnhinweis erforderlich.

  • Zusätzliche Angaben bei konkreten Konditionen

    Werden Zinssätze oder sonstige auf die Kosten des Kredits bezogene Zahlen genannt, sind zusätzliche gesetzliche Standardinformationen anhand eines repräsentativen Beispiels erforderlich.

Der Warnhinweis

Was steht im Gesetz?

Für den Warnhinweis ist folgende oder eine gleichwertige Formulierung vorgesehen: „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld.“

Santander Werbemittel

Auf von Santander bereitgestellten Werbemitteln verwenden wir folgenden Warnhinweis: „Achtung! Finanzieren kostet Geld.“

Bei 0%-Finanzierungen wird dieser Warnhinweis um folgenden Zusatz ergänzt: „Achtung! Finanzieren kostet Geld. Keine Kosten bei planmäßiger Rückzahlung.“

  • POS-Werbemittel

    Aktuelle Santander Werbemittel für Ihren Verkaufsraum erhalten Sie über Ihren Gebietsleiter. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

  • SVG/D0825-basket

    Online-Banner

    Aktuelle Banner für Ihre Website und digitale Werbung finden Sie beim Werbematerial.

Teilzahlung im Webshop bewerben

Der Warnhinweis ist nicht nur bei Online-Bannern, sondern auch bei sonstiger Werbung für die Teilzahlung in Ihrem Webshop zu beachten – beispielsweise auf Produktseiten, Landingpages oder im Checkout. Werden dabei Zinssätze oder sonstige kreditkostenbezogene Zahlen genannt, sind zusätzlich die gesetzlichen Standardinformationen zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie: Santander Werbemittel dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für den enthaltenen Warnhinweis.

Eigene Werbung

Sie erstellen eigene Werbematerialien für die Bewerbung der Santander Teilzahlung? Bitte beachten Sie die gesetzlichen Anforderungen an Finanzierungswerbung.

  • Warnhinweis: klar und auffallend

    Der gesetzlich erforderliche Warnhinweis muss klar und auffallend dargestellt werden. Dies gilt auch bei Werbung mit 0 %.

  • Repräsentatives Beispiel bei Zins- oder kostenbezogenen Angaben

    Wird mit 0 % oder anderen Zins- bzw. kostenbezogenen Zahlen geworben, sind die gesetzlich erforderlichen Standardinformationen anhand eines repräsentativen Beispiels anzugeben.

  • SVG/CB110-deal handshake

    Werbeaussagen

    Achten Sie darauf, dass Ihre Werbeaussagen klar und verständlich sind und keine irreführenden Erwartungen hinsichtlich der Finanzierung vermitteln.

Bitte beachten Sie: Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei selbst erstellten Werbemitteln liegt bei Ihnen als Händler. Santander unterstützt Sie gerne bei Fragen zu den angebotenen Finanzierungsprodukten, nimmt jedoch keine rechtliche Prüfung oder Freigabe Ihrer individuellen Werbemittel vor.

Gesetzliche Standardinformationen im repräsentativen Finanzierungsbeispiel

Finanzierung mit 0 %-Effektivzins

Mindestangaben: Gesamtkreditbetrag/Kaufpreis · Sollzinssatz · effektiver Jahreszins 

Finanzierungsbeispiel: Kaufpreis: € 1.000,—; Sollzinssatz: 0% p.a. (fix); effektiver Jahreszins: 0%. 

Finanzierung mit Mischzinssatz (zunächst fix, dann variabel)

Mindestangaben: Gesamtkreditbetrag/Kaufpreis · Sollzinssatz · effektiver Jahreszins · Laufzeit · zu zahlender Gesamtbetrag · Höhe der Raten/Teilzahlungen

Finanzierungsbeispiel: Kaufpreis: € 1.000,–; Laufzeit: xx Monate; Sollzinssatz: 0 % p. a. (fix) für die ersten x Monate, danach x,xx % p. a. (variabel); effektiver Jahreszins: x,xx %; Rate: € xx,xx monatlich für die ersten x Monate, danach € xx,xx monatlich; zu zahlender Gesamtbetrag: € x.xxx,xx.

Häufige Fragen

Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Santander unterstützt Sie gerne bei Fragen zu den angebotenen Finanzierungsprodukten, nimmt jedoch keine rechtliche Prüfung oder Freigabe individuell erstellter Werbemittel vor. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei selbst erstellten Werbemitteln liegt bei Ihnen als Händler. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.