Glossary

Lastschriftverfahren (LSV)

Durch schriftliche Ermächtigung an den Gläubiger (zB Vermieter, Telefongesellschaft, Bank, ...) und an die Bank, von deren Konto die Zahlung erfolgen soll, wird der geschuldete Geldbetrag direkt vom Bankkonto des Schuldners abgebucht und an den Gläubiger überwiesen. Diese Form der Zahlung ist insbesondere bei monatlich wiederkehrenden Belastungen von Vorteil, da man sich einen Bankweg erspart.

Leasing

Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen (to lease) und bedeutet „mieten“ oder „pachten“. Das Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer das geleaste Gut gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts (ähnlich einer Miete) überlässt. Wie bei einem Mietvertrag geht auch beim Leasing das Eigentum nicht über, sondern bleibt beim bisherigen Eigentümer, dem Leasinggeber. Im Gegensatz zur Miete hat beim Leasing der „Benützer“ der Sache die Wartungs- und Instandsetzungsleistungen selbst zu tragen.

Lebensversicherung

Versicherung, die im Todesfall an die Angehörigen die bis zu diesem Zeitpunkt angesparten Prämien auszahlt. Lebensversicherungen können auch zur Besicherung von Krediten herangezogen werden (Kreditrestschuldversicherung). Dabei wird mit dem Kunden vereinbart, dass im Todesfall aus der Lebensversicherung zuerst der aushaftende Kreditbetrag beglichen wird.

Lohnabzüge

Abzüge, die vom Bruttoeinkommen vor Auszahlung des Lohns (Nettoeinkommen) getätigt werden. Sie bestehen aus Steuern und Sozialabgaben.

Lohnpfändung

Ist ein Schuldner mit der Bezahlung seiner Schuld im Rückstand, kann der Gläubiger bei Gericht eine gerichtliche Lohnpfändung beantragen. Dieser Gerichtsbeschluss führt dazu, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, vor Auszahlung des Nettoeinkommens an den Schuldner die im Gerichtsbeschluss festgesetzte Rate solange direkt an den Gläubiger zu überweisen, bis die Schuld des Schuldners getilgt ist. Tut dies der Arbeitgeber nicht, kann der betreibende Gläubiger auch gegen den Arbeitgeber mittels Drittschuldnerklage vorgehen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine vertragliche Lohnpfändung mit dem Schuldner zu vereinbaren.

Luxustangente

Als Luxustangente wird die steuerliche Angemessenheitsgrenze, dh die steuerlich anerkannten Anschaffungskosten bei PKW, bezeichnet. Sie liegt derzeit bei EUR 40.000,--. Die Luxustangente gilt nicht für Fahrzeuge, die im Inland zum Vorsteuerabzug berechtigen.